Schulbeschreibung
Unsere Schule

Die Grundschule Böhmenkirch ist eine eigenständige, zweizügige Grundschule mit Ganztagesschule in offener Angebotsform mit aktuell 9 Klassen (inklusiv einer Vorbereitungsklasse). Außerhalb der Unterrichtszeiten wird eine Kernzeitbetreuung von 7.00 Uhr bis Schulbeginn und nach Unterrichtsende bis 13.50 Uhr durch den Schulträger angeboten. Nachmittags beginnen die Ganztagesangebote um 13.50 Uhr und enden um 15.30 Uhr. Geleitet werden diese Angebote von Lehrkräften (24 Wochenstunden), einem Sozialpädagogen und ehrenamtlich tätigen Personen über das Jugendbegleiterprogramm.
Böhmenkirch ist eine selbstständige Gemeinde mit ca. 5600 Einwohnern und liegt auf der Schwäbischen Alb im Landkreis Göppingen. Mit 144 Grundschülern ist die Grundschule von überschaubarer Größe, in der sich nahezu alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer persönlich kennen. Die Kinder werden von 17 Lehrkräften sowie der evangelischen Pfarrerin und dem katholischen Pfarrer unterrichtet. Das Schulsekretariat ist an allen 5 Werktagen vormittags besetzt.
Die Grundschule Böhmenkirch ist eine Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt und versteht sich als Schule, in der die Erziehung zu gegenseitigem Respekt, Solidarität und Offenheit an erster Stelle steht. In einem solchen Klima können die Kinder am besten gefördert werden und ihre persönlichen Anlagen entfalten. Die Wertevermittlung wird durch Monatsmottos unterstützt.
Es besteht eine enge Kooperation mit den örtlichen Kindergärten, ebenso ist die gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger von großer Bedeutung. Besonderen Wert wird auch auf die Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen gelegt, die sich unter anderem in der Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten engagieren. Die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen am Schulleben Beteiligten ist ein ganz wichtiger Bestandteil in der täglichen schulischen Arbeit.
Unsere Schulordnung
Grundlage für eine vertrauensvolle, konstruktive und somit erfolgreiche Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligter ist die gegenseitige Achtung, der Respekt vor den Rechten der anderen und die Einhaltung der eigenen Pflichten. Das Beachten von Regeln sowie das Übernehmen von Verantwortung erleichtern das Zusammenleben. Dafür setzen wir uns – Lehrer, Schüler, Eltern und Sozialarbeiter – gemeinsam nach Kräften ein. Der folgende Ordnungsrahmen ist demnach für uns alle verbindlich. Dadurch soll ein möglichst reibungsloser, harmonischer und unfallfreier Ablauf des Schulbetriebes gewährleistet werden.
1. Umgang miteinander
Wir alle sind Mitglieder unserer Schulgemeinschaft und tragen durch faires und tolerantes Verhalten zu einer Schulatmosphäre bei, in der sich alle wohlfühlen können. Deshalb gehen wir höflich und rücksichtsvoll miteinander um. Wir helfen einander und unterstützen uns gegenseitig. Konflikte lösen wir gemeinsam und gewaltfrei. Wir unterlassen Beleidigungen und achten die Meinung der anderen.
In unserer Schule dulden wir kein Mobbing. Niemand darf aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Wir respektieren das Eigentum anderer und gehen sorgsam damit um.
2. Unterricht
Ein erfolgreiches Arbeiten ist nur in einem angenehmen und unbelasteten Lernumfeld möglich. Jeder hat das Recht, lernen zu können. Daher darf niemand beim Lernen gestört werden. Dazu gehört auch, pünktlich zu sein. Wer zu spät kommt, stört den Unterricht. Mit dem Läuten gehen die Schüler an ihren Platz und legen die Unterrichtsmaterialien bereit. Vergessene Hausaufgaben oder Unterrichtsmaterialien müssen dem Lehrer / der Lehrerin angezeigt werden. Unterrichtsversäumnisse müssen spätestens am 2. Tag durch die Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden. Im Klassenzimmer können wir uns nur dann wohlfühlen, wenn wir es gemeinsam sauber halten. Nach dem Unterricht stellen wir die Stühle auf die Tische, schließen die Fenster und schalten das Licht aus.
3. Schulgebäude – Schulgelände
Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich so verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden. Alle leisten ihren Beitrag zu einem gesundheitsbewussten und umweltgerechten Verhalten. Um uns und andere nicht in Gefahr zu bringen oder zu verletzen, gehen wir rücksichtsvoll miteinander um:
- Wir rennen und toben nicht.
- Größere Kinder nehmen besondere Rücksicht auf die kleineren und schwächeren.
- Wir werfen nicht mit Gegenständen.
- Im Winter schleifen wir nicht und werfen auch nicht mit Schneebällen.
- Ranzen und Schultaschen stellen wir so ab, dass sie nicht zu Stolperfallen werden.
- Wir bringen keine Glasflaschen mit.
- Fortbewegungsmittel wie z.B. Inliner, Skateboards, Kickboards ...dürfen nicht mit auf das Schulgelände genommen werden.
- Wir spucken nicht.
- Abfälle und Papier werfen wir in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
- Wir verlassen die Räume sauber und aufgeräumt.
- Wir verzichten auf dem gesamten Schulgelände auf Kaugummi.
- Wir halten unsere Toiletten sauber und benutzen sie nicht als Aufenthaltsräume.
- Alle Schüler verlassen in der großen Pause das Schulgebäude.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden!
- In den kleinen Pausen halten wir uns im Klassenzimmer auf.
- Handys und sonstige elektronische Geräte bleiben während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen ausgeschaltet!
- Das Rauchen ist, auch bei Schulveranstaltungen, auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten!
Englisch in der Grundschule
Fremdsprachenkenntnisse werden in Zukunft in Europa unverzichtbar sein, da sie in hohem Maße zum gegenseitigen Verständnis und friedlichen Zusammenleben beitragen und Voraussetzung für Mobilität und Zusammenarbeit sind. Der Fremdsprachenunterricht berücksichtigt den Umstand, dass die Schulanfängerinnen und Schhulanfänger im ersten Schuljahr noch nicht lesen und schreiben können. Der Unterricht wird daher handlungsbezogen, erlebnisorientiert, themen- und situationsorientiert aufgebaut. Seine wesentlichen Zielsetzungen sind Hörverstehen, mündliche Sprachkompetenzen und Sprachbewusstsein, Sensibilisierung für Sprachen (Muttersprache, Fremdsprache), Lesefertigkeit und Heranführung an Schriftbilder, Einblick in und Verständnis für andere Kulturen. Im dritten und vierten Schuljahr kommen Lesefertigkeit und Schreiben in geeigneten Situationen hinzu. Die Ziele des verbindlichen Unterrichts und die zu erreichenden Standards werden in Lehrplänen für den Anfangsunterricht in den Klassen 3 und 4 festgelegt.